Vaterschaftstest Anerkennung

Wie läuft eine Vaterschaftstest Anerkennung ab, was muss man dabei beachten und worauf kommt es an?  Sie bekommen hier Informationen zur Anerkennung des Vaterschaftstests, aber auch generell zur einfachen Anerkennung der Vaterschaft. 

Neben dem generellen Ablauf des Vaterschafttests unterscheiden sich die Anwendungsfälle für das Abstammungsverfahren also. Darum gibt es hier auch zu anderen Anwendungsfällen, den sogenannten Vaterschaftsklagen, Infos. Bei den Vaterschaftsklagen muss der Vaterschaftstest anerkannt werden, wie bei der Vaterschaftsanfechtung und der Vaterschaftsfeststellung.

Vaterschaftstest Anerkennung und andere Anwendungsfälle des Vaterschaftstests

Die Vaterschaftsanerkennung funktioniert als einziger Fall hier ohne einen Vaterschaftstest, auch wenn sich das im ersten Moment verwirrend anhört. Sollten Sie einfach, zusammen mit dem anderen Elternteil des Kindes, die Vaterschaft eintragen lassen wollen, so finden Sie gleich im nächsten Abschnitt Informationen dazu. Dieser Fall, die Vaterschaftsanerkennung, ist eine Art freiwillige Erklärung des Vaters.


Es gibt aber auch Fälle, bei denen nicht alle Beteiligten einverstanden sind mit den bestehenden Verhältnissen oder der Sachlage. Diese Fälle brauchen dann die Anerkennung eines Vaterschaftstests vor Gericht, die sogenannte Vaterschaftsklage. Zu diesen Fällen gehören die Vaterschaftsfeststellung und die Vaterschaftsanfechtung.

Vaterschaftsanerkennung

Die Voraussetzung für die Vaterschaftsanerkennung ist, dass die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind. Die Vaterschaftsanerkennung ist wie gesagt der Fall, wenn alle Beteiligten zustimmen. Hier bedarf es keiner Vaterschaftstest Anerkennung.


Der Vater gibt hierbei eine freiwillige Erklärung ab, die Mutter stimmt direkt dem Verfahren zu. Die Mutter muss dafür meist vor der Urkundsperson beim Standesamt oder Jugendamt Ihre Einwilligung bestätigen. Am besten gehen also beide Elternteile zusammen zum zuständigen Amt. Zusätzlich sind auch Amtsgerichte und Notare berechtigt, eine solche Erklärung entgegen zu nehmen.

Vaterschaftstest Anerkennung

Benötigt werden für diesen Behördengang die Ausweise der Eltern als auch die Geburtsurkunden.Sollte die Vaterschaftsanerkennung  vor der Geburt stattfinden, so benötigt man zusätzlich den Mutterpass beim Gang zum Amt. Bei einer Anerkennung nach der Geburt nimmt man zusätzlich zu den eigenen Geburtsurkunden auch die des Kindes mit zum Amt. Falls man den zeitlichen Spielraum hat, empfiehlt sich die Anerkennung der Vaterschaft schon vor der Geburt. So kann der Vater gleich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Ein Sonderfall entsteht, wenn der Mann, der durch die Vaterschaftsanerkennung zum rechtlichen Vater bestimmt werden möchte, nicht der biologische Vater des Kindes ist. Dann ist es notwendig, dass der biologische Vater urkundlich der Anerkennung der Vaterschaft des bis dahin sozialen Vaters zustimmt. So kann der soziale Vater auch Vater vor dem Recht sein und volle Verantwortung für das Kind übernehmen. Die Kosten für eine Vaterschaftsanerkennung liegen meist um die 30 Euro. Damit ist das weniger als die Kosten für einen Vaterschaftstest.

Vaterschaftsfeststellung

Die Vaterschaftsfesstellung unterscheidet sich fundamental von der Vaterschaftsanerkennung. Die Anerkennung läuft aus freien Stücken, alle sind einverstanden. Die Feststellung allerdings bedeutet, dass nicht alle einverstanden sind.


Solch ein Fall kann zum Beispiel sein:

  • Sie glauben der Vater zu sein, aber jemand anderes hat den Vormund;
  • Sie sind die Mutter des Kindes und sicher, wer der biologische Vater ist. Der möchte sich aber nicht beteiligen;
  • Sie sind das Kind und sicher wer der biologische Vater ist.

Weil nicht alle Parteien einverstanden sind, handelt es sich bei der Vaterschaftsfeststellung um eine sogenannte Vaterschaftsklage. Denn es wird von einer Partei vor Gericht ein Antrag gestellt, die Vaterschaft festzustellen. Die Vaterschaftsfeststellung oder auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung ist ein Weg, den biologischen Vater herauszufinden, wo es noch keinen rechtlichen Vater gibt. Das kann die Mutter einleiten, das Kind oder der vermeintlich biologische Vater, der sich selbst als rechtlichen Vater feststellen lassen möchte.

Vaterschaftsfeststellung Beispiel

Im wohl prominentesten Fall ist die Ausgangslage hier ähnlich zur Vaterschaftsanerkennung, nur dass es keinen willigen Vater gibt, der diese Feststellung der Vaterschaft „freiwillig“ angeht. In diesen Fällen, wenn das Kind unehelich geboren wurde und kein rechtlicher Vater über eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, kann ein Antrag auf Vaterschaftsfeststellung gestellt werden. Dieser wird dann meist von der Mutter, oder auch dem Kind oder dem rechtlichen Vormund des Kindes vor Gericht gestellt.


Natürlich gibt es auch den obigen Fall, dass ein Mann behauptet, der biologische Vater zu sein, obwohl ein anderer Mann bereits die Rolle des sozialen und rechtlichen Vaters des Kindes eingenommen hat.


Wird der Antrag bestätigt, übernimmt das Gericht die Verantwortung für die Vaterschaftsfeststellung. Es bestimmt dazu einen Sachverständigen für die Durchführung der Probenahme und die Weiterleitung des Tests an das unabhängige Labor. Dazu gehört auch, dass für alle Beteiligten der Termin für diese Probenahme, meist beim Gesundheitsamt oder einem Arzt, festgelegt und mitgeteilt wird.


Schlussendlich muss für die Vaterschaftsfeststellung eine Vaterschaftstest Anerkennung vor Gericht statt finden. Das heißt, das Abstammungsgutachten oder der DNA-Vaterschaftstest muss über ein Gutachten bestätigt werden, das vom Gericht auch tatsächlich anerkannt wird. Darauf, dass der Test gut anzuerkennen ist, sollte man bei der Auswahl des Tests achten. Ob der Test anerkannt wird hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Verwandtschaftsgrad der Beteiligten oder der Güte des Tests ab.


Den Verwandtschaftsgrad der Beteiligten kann man natürlich nicht beeinflussen.


Die Güte des Tests hat man mit der Auswahl deines geeigneten Produkts allerdings selbst in der Hand.



Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?


Vaterschaftsanfechtung- Die Vaterschaft anfechten

Die Vaterschaftsanfechtung ist ebenfalls, wie die Vaterschaftsfeststellung, eine Vaterschaftsklage. Das heißt in diesem Fall möchte eine Partei vor Gericht den Status des rechtlichen Vaters als biologischer Vater anfechten. Diese anfechtende Partei bezweifelt, dass der im Moment rechtliche Vater auch der biologische ist.


Damit der Kläger das beweisen kann, möchte er ein Abstammungsgutachten oder DNA-Vaterschaftstest einsetzen. Dieser Vaterschaftstest soll dann Anerkennung vor Gericht finden. Damit will der Kläger zeigen, dass der derzeitig rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.

Vaterschaftsanfechtung

Für eine Vaterschaftsanfechtung müssen aber bestimmte Indikatoren vorliegen. Das heißt es muss berechtigte Zweifel an der biologischen Vaterschaft des derzeitigen Vaters geben.

So muss entweder ein konkreter Verdacht belegt werden, dass das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde, oder es muss ein berechtigter Zweifel an der ehelichen Abstammung des Kindes dargelegt werden. Dies schließt zum Beispiel Fälle ein, wo der derzeitige Vater nachweislich zeugungsunfähig ist oder zum Zeitpunkt der vermuteten Empfängnis der Mutter kein sexueller Kontakt mit dem derzeitigen Vater möglich war.


Ein Verdacht der auf rein äußerlichen Merkmalen des Kindes (im Vergleich zu den Eltern) begründet ist, wird allerdings nicht als zwingend angesehen.


Das Recht auf Vaterschaftsanfechtung haben das Kind oder der gesetzliche Vormund des Kindes, wie das Jugendamt, die Mutter und der rechtliche Vater.


Die Vaterschaft anfechten kann auch ein außenstehender Mann, sollte er den Verdacht erhärten können, im Zeitraum der wahrscheinlichen Empfängnis mit der Mutter verkehrt zu haben. Sollte einer dieser Voraussetzungen zutreffen gibt es dennoch Fristen, an die man sich halten muss. Informieren Sie sich über die gesetzliche Frist für die Vaterschaftsanfechtung. Normalerweise beträgt diese Frist 2 Jahre nach Erlangung der Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Kann man einen Vaterschaftstest verweigern?

Als Mann stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob man einen Vaterschaftstest verweigern darf. Wenn es im rein privaten Umfeld geschieht, dann hat man natürlich das Recht und die Freiheit, einen DNA-Vaterschaftstest zu verweigern.


Sollte es allerdings zu einer Vaterschaftsklage kommen, sieht es anders aus.


Die Vaterschaftsklage im Rahmen einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung wird von einem richterlichen Beschluss getragen. Sie ist somit rechtlich bindend. Das heißt also dass man verpflichtet ist den Vaterschaftstest durchzuführen. Natürlich in genau dem Fall, wenn alle Voraussetzungen für eine Vaterschaftsklage erfüllt und vom Gericht anerkannt worden sind.

Kann man einen Vaterschaftstest erzwingen?

Als Frau, Kind, oder auch als außenstehender Mann stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob Sie den vermeintlichen Vater zu einem Vaterschaftstest zwingen können.


Den Vaterschaftstest erzwingen kann man nicht, solange es sich um einen privaten Vaterschaftstest handelt.


Sobald man aber eine gerichtliche Entscheidung für eine Vaterschaftsklage hat, ist dieser Bescheid bindend. Dann ist der vermeintliche biologische Vater verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.

Welche Folgen hat ein negativer Vaterschaftstest?

Ein negativer Befund ist, insofern keine technischen Fehler unterlaufen sind, mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit richtig​.


Das heißt es gibt erst einmal wenig Grund, am Ergebnis zu zweifeln. Wenn die Zweifel dennoch stark sind, kann man zur Bestätigung des Ergebnisses einen zweiten Vaterschaftstest bei einem anderen, unabhängigen Anbieter in Auftrag geben. Damit versucht man jegliche Chance auf menschliches Versagen auszuschließen.


Vaterschaftstests in Deutschland unterliegen aber dennoch sehr strengen Auflagen und Verfahren zur Zertifizierung. Sollten Sie einen Vaterschaftstest in Deutschland durchführen lassen und bei der Wahl des Vaterschaftstests generell Wert auf Qualität legen, dann gibt es wenig Grund am negativen Ergebnis zu zweifeln.


Wenn rauskommt, dass der rechtliche und soziale Vater doch nicht der biologische Vater ist, dann ändert sich erst einmal nicht viel. Die Rechte und Pflichten des rechtlichen Vaters gelten weiterhin. Allerdings kann der nun festgestellte biologische Vater ein Umgangsrecht mit dem Kind einklagen.


Andersherum kann es auch passieren, dass der Mann, der sich als biologischer Vater gesehen hat und dem nun das Gegenteil bewiesen wurde, Abstand nehmen möchte. Dies kann er zum Beispiel mittels einer Vaterschaftsanfechtung tun. Dabei ist zu beachten, sollte diese Vaterschaftsklage erfolgreich sein, so dass dem nun noch rechtlichen und sozialen Vater auch dieser Status aberkannt wird, dann erlöschen gleichzeitig alle Pflichten, aber auch alle Rechte.


Das Betrifft die Verhältnisse der Verwandtschaft, Versicherungen oder empfangene Gelder wie Kinder- oder Elterngeld. Deshalb sollte dieser Schritt sehr gut überlegt sein, bevor Vaterschaftsklage eingereicht wird.

Falls Sie sich sofort nach einem geeigneten Vaterschaftstest umschauen wollen, dann bietet sich dieser Vergleich an.

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